Freizeitangebote für Erwachsene
Regeln zur Teilnahme
- Die Sachkosten müssen vor Ort und in bar bezahlt werden.
- Taschengeld sollte immer zur Verfügung stehen.
- Die Betreuungskosten werden nach dem Freizeitangebot abgerechnet.
- Wer einen Pflegegrad hat (und nicht in einer besonderen Wohnform lebt), kann die Betreuungskosten von der Pflegekasse übernehmen lassen.
- Wer angemeldet ist und plötzlich doch nicht teilnehmen kann, muss sich abmelden. So früh wie möglich.
- Bei Absagen in den letzten 5 Tagen vor einer Veranstaltung kann Freizeit und Reisen die Betreuungskosten trotzdem in Rechnung stellen.
- Freizeit und Reisen kann ein Angebot absagen, wenn sich nicht genug Personen angemeldet haben oder es große Probleme gibt. Dann entstehen keine Kosten.
- Freizeit und Reisen schickt ca. eine Woche vor jedem Angebot einen Brief an alle, die sich angemeldet haben. Darin stehen alle wichtigen Informationen für die Veranstaltung.