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Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche


Regeln zur Teilnahme

  • Die Sachkosten müssen vor Ort und in bar bezahlt werden.
  • Taschengeld sollte immer zur Verfügung stehen.
  • Die Betreuungskosten werden nach dem Freizeitangebot abgerechnet.
  • Wer einen Pflegegrad hat (und nicht in einer besonderen Wohnform lebt), kann die Betreuungskosten von der Pflegekasse übernehmen lassen.
  • Wer angemeldet ist und plötzlich doch nicht teilnehmen kann, muss sich abmelden. So früh wie möglich.
  • Bei Absagen in den letzten 5 Tagen vor einer Veranstaltung kann Freizeit und Reisen die Betreuungskosten trotzdem in Rechnung stellen.
  • Freizeit und Reisen kann ein Angebot absagen, wenn sich nicht genug Personen angemeldet haben oder es große Probleme gibt. Dann entstehen keine Kosten.
  • Freizeit und Reisen schickt ca. eine Woche vor jedem Angebot einen Brief an alle, die sich angemeldet haben. Darin stehen alle wichtigen Informationen für die Veranstaltung.
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