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Nachlass-Spende an die HpH - Sinnvoll vererben und etwas Bleibendes hinterlassen

Ursula Schremmer hat schon zu Lebzeiten verfügt, dass sie ihr Haus an die Stiftung der Heilpädagogischen Hilfe Bersenbrück spendet. Welche Gründe sie dazu bewegen und wie sie auf die Idee gekommen ist, erzählt sie im Video.

Kontakt

Elisabeth Schomaker
Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising

Tel: 05439-9449-40
schomaker@remove-this.hph-bsb.de


Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Schenkung
    Die Zuwendung eines größeren Vermögenswertes wird in Form eines Schenkungsvertrages notariell beurkundet. Bei einer Schenkung von Todes wegen bleibt das Vermögen, das Sie verschenken möchten, bis zu Ihrem Tode in Ihrem Eigentum und geht danach nicht in die Erbmasse über.
  • Erbschaft
    Erbe ist, wer durch die gesetzliche Erbfolge oder durch das Testament dazu bestimmt ist. In der Bestimmung Ihrer Erben sind Sie frei; Pflichtteile für Ehepartner, Kinder und Enkel müssen berücksichtigt werden.
  • Nachlass
    Sie möchten Ihre Familie / Angehörigen mit dem Erbe absichern, aber die Arbeit zugunsten der Menschen mit Behinderungen ebenfalls mit einer Zuwendung bedenken? Im Rahmen eines Nachlasses können Sie verfügen, dass ein von Ihnen frei wählbarer Betrag oder andere Vermögenswerte diesem gemeinnützigen und mildtätigen Zweck zufließen. Ihre Erben sind an die Erfüllung Ihres Vermächtnisses gebunden.

Der Verein für Heilpädagogische Hilfe Bersenbrück e.V. ist vom Finanzamt Quakenbrück als mildtätig bzw. gemeinnützig anerkannt und deshalb von der Erbschaftssteuer befreit.

Ihre Testaments-Zuwendungen kommen dem von Ihnen gewünschten Zweck ungeschmälert zu Gute.

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