Unterstützung bei individuellem Assistenzbedarf
Zur angemessenen Schulbildung zählt in Niedersachsen auch die Möglichkeit, dass Kinder mit einem besonderen Unterstützungsbedarf in einer Regelschule beschult werden können. Neben dem von der Landesschulbehörde festgestellten individuellen Bedarf an Förderschulstunden kann darüber hinaus auch ein individueller Assistenzbedarf der Schüler*innen vorliegen, um überhaupt erst die Voraussetzungen für den Schulbesuch an der Regelschule zu erfüllen. Durch den Einsatz von Schulassistenz kann dieser Unterstützungsbedarf gedeckt werden. Die HpH ist ein kompetenter Partner in der Beratung von Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen und vermittelt Schulassistent*innen.
Aufwendungen
Die Aufwendungen für eine Schulassistenz werden in der Regel von der Kommune übernommen, sofern die Teilhabe aufgrund einer geistigen, körperlich-motorischen oder emotional-sozialen Beeinträchtigung nicht möglich ist. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind §§ 99, 102, 112 SGB IX oder § 35a SGB VIII.
Mögliche Dauer
Die Schulassistenz kann je nach Bedarf als vorübergehende Maßnahme oder während der gesamten Schulbesuchszeit in dem Umfang durchgeführt werden, wie sie vom Leistungsträger bewilligt wurde.
Die Schulassistenz ist nach DIN 9001:2008 zertifiziert.
Schulassistenz
Markt 7
49593 Bersenbrück
Telefonische Erreichbarkeit 09.00 – 15.00 Uhr, freitags bis 14 Uhr |
Axel Wichmann
Schulleiter Paul-Moor-Schule
Tel. 05439 / 9417-11
wichmann@ hph-bsb.de
Lisa Schwarberg
Koordinatorin
Tel. 05439-9417-29
schulassistenz@hph-bsb.de