So unterstützen Sie uns
Sie möchten Menschen mit Behinderung auch zukünftig Ihre Unterstützung schenken? Diese Möglichkeiten gibt es *1:
- Zustiftungen
Sie möchten Menschen mit Behinderung Ihre langfristige Unterstützung zusichern und damit auch zukünftige Projekte ermöglichen? Dann freuen wir uns über Ihre Zustiftung. Diese vergrößert den Kapitalstock und darf nicht verbraucht werden. Natürlich sind auch Spenden an die Stiftung möglich. Sie werden allerdings zeitnah verwendet und sind somit besonders geeignet, ein Projekt kurzfristig zu unterstützen.
- Nachlass
Sie machen sich Gedanken darüber, wem Sie Ihre Vermögens- und Sachwerte über Ihr eigenes Leben hinaus anvertrauen? Mit einem Testament oder einem Vermächtnis können Sie unsere Arbeit wirkungsvoll und dauerhaft unterstützen. Sie tragen so dazu bei, mit Ihrem Vermögen die Zukunft für Menschen mit Beeinträchtigung positiv zu gestalten.
- Treuhandstiftung *2
Sie möchten, dass Ihr Name weiter besteht und mit einem Projekt, das Ihnen am Herzen liegt, auch über Ihr Leben hinaus in Verbindung gebracht wird? Dann kann sich die Gründung einer Treuhandstiftung anbieten. Sie haben keinen administrativer Aufwand und die entstandene Stiftung wird separat und rechtswirksam durch die HpH-Stiftung verwaltet.
*1 Über weitere Möglichkeiten wie Stifterdarlehen, Stiftungsfonds etc. beraten wir Sie gerne im persönlichen Gespräch
*2 damit die Treuhand-Stiftung wirkungsvoll arbeiten kann, ist eine gewisse Kapitalhöhe von Nöten. Wir beraten Sie hierzu gerne!
Kontakt
Karl-Heinz Schnebel
Vorsitzender des Stiftungsrates
Stiftung der Heilpädagogischen Hilfe Bersenbrück
Robert-Bosch-Str. 3-7
49593 Bersenbrück
Tel. 05439 / 9449-14
stiftung@hph-bsb.de