Einsparungspotentiale für Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind per Gesetz verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach, muss es für jeden unbesetzten Platz eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen.
Unternehmen können mit Aufträgen an uns die Ausgleichsabgabe reduzieren. Werkstätten, die nach § 142 SGB IX anerkannt sind, dürfen im Rechnungsbetrag ihre Arbeitsleistung ausweisen. Davon kann 50% auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet und bares Geld gespart werden.
Beispielrechnung bei einer Auftragsvergabe an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung:
Rechnungsbetrag ohne USt.: 10.000 €
Materialanteil: 2.000 €
Lohnanteil: 8.000 €
Einsparung durch Ausgleichsabgabe: 8.000 € / 2 = 4.000 €
Die Schließungstage der Bersenbrücker Gemeinnützigen Werkstätten finden Sie hier
Martin Heimbrock
Bereichsleiter Berufliche Rehabilitation/ Werkstattleiter
Tel. 05439 / 9449-68
heimbrock@hph-bsb.de
