Aufnahme – Ihr Einstieg bei uns
Menschen mit Beeinträchtigung haben ein Recht zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wenn sie wegen Art oder Schwere ihrer Beeinträchtigung noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, haben sie die Möglichkeit, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten. Über die Aufnahme finden Sie im folgenden Informationen.