Unterstützung in Fragen des Arbeitsalltags
Der Werkstattrat unterstützt und berät Kolleginnen und Kollegen in allen Fragen des Arbeitsalltages in der Werkstatt. Er hat ein offenes Ohr für Vorschläge aber auch für Beschwerden und Probleme.
Gesetzliche Grundlage der Arbeit des Werkstattrats ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Der Werkstattrat achtet darauf, dass Gesetze und Regeln eingehalten werden, die zum Schutze der Mitarbeiter dienen.

Werkstatt Bersenbrück
Robert-Bosch-Str. 3-7
49593 Bersenbrück
Impuls Fürstenau
Im Pottebruch 21
Impuls Bramsche
Hermann-Bohne-Str. 9
49565 Bramsche
Ralf Vortmann
Gesamtwerkstattratsvorsitzender
Ralf Vortmann
1. Vorsitzender des Werkstattrats Bersenbrück
vortmann@ hph-bsb.de
Fabian Geyken
1. Vorsitzender des Werkstattrats von Impuls Fürstenau
geyken@ hph-bsb.de
Andreas Sandmann
1. Vorsitzender des Werkstattrats von Impuls Bramsche
a.sandmann@ hph-bsb.de
Informationspflicht
Informiert werden muss der Werkstattrat wenn:
- neues Fachpersonal eingestellt werden soll.
- jemand aufhört, in der Werkstatt zu arbeiten.
- jemand seinen Arbeitsplatz wechselt.
Mitspracherecht bei folgenden Themen
Des Weiteren hat der Werkstattrat Mitspracherecht bei folgenden Themen:
- Werkstattordnung
- Arbeits- und Pausenzeiten
- Lohn
- Urlaub
- Zeiterfassung
- Unfallverhütung
- Weiterbildung für Mitarbeiter
- Essen und Getränke
- Umbau
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Feste und Ausflüge