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Kostenfreie „Praxishilfe – Widerspruch bei abgelehnter Eingliederungshilfe“

Vielen Menschen mit Beeinträchtigung werden die beantragten Leistungen der Eingliederungshilfe verwehrt. Häufig wird dabei auf angeblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen oder sogar das Erfordernis einer „Teilhabefähigkeit“ behauptet und diese sodann infrage gestellt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung weisen darauf hin, dass solche Entscheidungen nicht immer rechtmäßig sind. Betroffene sollten deshalb prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Zur Unterstützung haben die Fachverbände die kostenfreie „Praxishilfe – Widerspruch bei abgelehnter Eingliederungshilfe“ erstellt.

Die neue Handreichung informiert über Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflege, erklärt das Widerspruchsverfahren und gibt praktische Hinweise zur Begründung. Zudem enthält sie Formulierungshilfen für typische Fallkonstellationen. Laut der Fachverbände haben viele Widersprüche Erfolg. Deshalb sollten Betroffene ihre Ansprüche nicht vorschnell aufgeben.

Die Praxishilfe richtet sich an Menschen mit Beeinträchtigung, Angehörige sowie Beratungsstellen und soll dazu beitragen, Teilhabeleistungen wirksam durchzusetzen. 

Die Praxishilfe steht ab sofort auf www.diefachverbaende.de in der Rubrik „Stellungnahmen/Positionspapiere“ zum Download bereit.

Quelle: Evangelischer Bundesfachverband für Teilhabe (BeB).

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